Satzung

Berichtigte Satzung FC Bayern Fanclub Uli`s Erben e.V.
Änderungen vom 15.05.2015 – Beseitigung von Formfehlern zwecks Anmeldung beim Vereinsregister

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der am 02.08.2012 gegründete Verein führt den Namen „FC Bayern Fanclub Uli`s Erben e.V.“und hat seinen Sitz in Hameln.
  2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 

 

§ 2 Zweck und Aufgaben

Der Club versteht sich als Verein im Sinne des BGB und wird im Vereinsregister angemeldet. Er ist frei von politischen, rassischen und konfessionellen Bindungen.

Der Fanclub will insbesondere

  1. unter Einhaltung dieses Grundgedankens durch die Pflege der Kameradschaft und Freundschaft die Mitglieder miteinander verbinden,
  2. die Geselligkeit fördern,
  3. Fahrten zu Spielen des FC Bayern München unternehmen oder sonstige Veranstaltungen durchführen, die dem kulturellen und geselligen Gemeinwohl förderlich sind. 

 

§ 3 Vereinsvermögen

  1. Bei Auflösung des Vereins oder bei Beendigung der Mitgliedschaft steht den Mitgliedern kein Anspruch auf das Vereinsvermögen zu.
  2. Im Falle der Auflösung, fällt das Vermögen an eine lokale Sozialeinrichtung. Es soll ausschließlich für soziale, bzw. wohltätige Zwecke im regionalen Bereich verwendet werden.

 

§ 4 Mitgliedschaft

  1. Mitglieder können alle werden, die sich zur Vereinsgesinnung bekennen, bereit sind die Bestrebung des Fanclubs im Sinne des Grundgedankens des FC Bayern München zu unterstützen und vorbehaltlos dessen Satzung anerkennen.
  2. Es können nur natürliche Personen Mitglied des Vereins werden.
  3. Minderjährige können die Mitgliedschaft nur erwerben, wenn ihre Erziehungsberechtigten den Aufnahmeantrag unterschrieben haben. 

 

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft

Über die Aufnahme, die schriftlich zu beantragen ist, entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angaben von Gründen abgelehnt werden.

 

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt bei Tod, Ausstritt oder Ausschluss.

  1. Der Austritt erfolgt schriftlich, jeweils zum 31.12. des laufenden Jahres.
  2. Der Ausschluss aus dem Verein erfolgt durch den Vorstand:

    a) bei unehrenhaftem Verhalten innerhalb oder außerhalb des Vereins.
    b) bei groben Verstößen gegen die Vereinssatzung, mit der Möglichkeit strafrechtlicher Verfolgung.
    c) bei vereinsschädigendem Verhalten.
    d) wenn ein Mitglied länger als ein Jahr mit seinen Zahlungen im Rückstand ist.

 

§ 7 Mitgliedsbeitrag

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung jährlich festgesetzt. Der jährliche Beitrag beträgt 30,- € und wird überwiesen.

 

§ 8 Organe des Vereins

  1. Der Vorstand
  2. Die Mitgliederversammlung
  3. Die Kassenprüfer

 

§ 9 Der Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus:

    a) dem/der 1. Vorsitzenden/der,
    b) dem/der 2. Vorsitzenden,

  2. Der Vorstand im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende.
  3. Die Wahl des Vorstandes erfolgt jeweils für 2 Jahre.
  4. Die Mitgliederversammlung bestellt den Vorstand, er wird durch diese vertreten gem. der allgemeinen Vertretungsregelung.

 

§ 10 Die Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist eine ordnungsgemäß durch den Vorstand einberufene Versammlung aller Mitglieder. Sie ist oberstes Organ des Fanclubs.
  2. Die Mitgliederversammlung muss spätestens zwei Wochen vor dem Termin per Brief angekündigt werden und muss im 1. Quartal des neuen Geschäftsjahres stattfinden. Sie ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig und wird vom Vorstand geleitet. Die Tagesordnung muss folgende Punkte enthalten:

    a) den Jahresbericht des Vorstandes
    b) Bericht des Kassierers
    c) Entlastung des Vorstandes
    d) Wahlen
    e) des Vorstandes
    f) des Kassenprüfers
    g) Anträge
    h) Verschiedenes

  3. Wenn es die Situation erfordert, kann der Vorstand auch außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen.
  4. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Mitglieder unter 16 Jahren sind nicht stimmberechtigt. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
  5. Mitglieder, die in der Mitgliederversammlung nicht anwesend sind, können gewählt werden, wenn ihre Zustimmung hierzu dem Versammlungsleiter schriftlich vorliegt.
  6. Wahlen und Beschlüsse sind protokollarisch festzuhalten, diese Protokolle sind vom aktuellen Vorstand zu unterschreiben.                                    

 

11 Die Kassenprüfer

  1. Die Kassenprüfung erfolgt von zwei Kassenprüfern.
  2. Die Wahl der Kassenprüfer erfolgt auf zwei Jahre wobei in jedem Jahr ein Kassenprüfer ausscheidet.

 

12 Inkrafttreten

  1. Die Neufassung der Satzung tritt mit der Zustimmung der Mitgliederversammlung in Kraft. Hameln, den 02.08.2012

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Christopher Thomas, 1. Vorsitzender
Tim Piontek, 2. Vorsitzender
Alexander Weyer, Kassenwart
Robert Engel, Schriftführer